Altanschließer entschädigen

Worum geht es beim Thema Altanschließer?

Hausbesitzer deren Grundstücke vor dem 3. Oktober 1990 ans öffentliche Netz der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung angeschlossen waren und die für Investitionen der Zweckverbände nach der Wende bezahlen sollten, sind von der Altanschließerproblematik betroffen. Die in Brandenburg praktizierte Erhebung von so genannten Altanschließerbeiträgen ist aus rechtlichen und sozialen Gründen abzulehnen, was auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Beiträge war fehlerhaft. Die Menschen müssen ihre unrechtmäßig erhobenen Beiträge endlich zurück erstattet bekommen. Dafür muss die Landesregierung aufkommen und die Zweckverbände finanziell entsprechend ausstatten.

 

Unsere Positionen und Forderungen:

  • Lückenlose Rückzahlung aller rechtswidrig erhobenen Beiträge
  • Modelle für die Zukunft zu gestalten, die dem tatsächlichen Nutzen der Bürger entsprechen
  • Wahrung des sozialen Friedens durch Abgabengerechtigkeit
  • Ende der Vollstreckung noch nicht gezahlter Beiträge

Weitere Hintergründe zum Thema

Am 12.11.2015 gab das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14) statt, die sich gegen die zeitlich unbegrenzte Heranziehung zu Anschlussbeiträgen im Land Brandenburg wandten. Trotz dieser Rechtsprechung, die eine gegenüber Hundertausenden Brandenburgern erfolgte verfassungswidrige Beitragspraxis dargetan hat, warten viele Betroffene weiterhin auf ihre Erstattungszahlungen. Grund hierfür ist die durch das Innenministerium des Landes bisher vertretene Auffassung und damit einhergehende politische Aufforderung, Erstattungen  nur an jene Anschlussnehmer vorzunehmen, die keine bestandskräftigen Bescheide hatten.

Bedauerlicherweise ist es durch Ablehnung unserer bisherigen Anträge dazu gekommen, dass weiterhin zahlreiche Verbände eine Rückzahlung verweigern. Mitunter gehen manche sogar dazu über, nicht gezahlte Beiträge zu vollstrecken, obwohl dies sogar nach Rechtsauffassung der Landesregierung unzulässig sein soll. Nach so vielen Jahren des sozialen Unfriedens und der mitunter unerträglichen Belastung der Bürger tut der Landtag gut daran, sich die Lösung des „Altanschließer-Problems“ auf die Fahnen zu schreiben. Die Betroffenen sollen nicht weiter alleingelassen werden. Die Unzumutbarkeiten jahrelanger Gerichtsprozesse für Zigtausende Anschlussnehmer und Verbände samt den erheblichen Rechtsverfolgungskosten für Bürger und Verbände müssen beendet werden.

Es braucht ein gemeinsames Bekenntnis, dass ein weiterer Instanzenzug niemandem mehr zugemutet und dieses landesweite Problem gemeinsam – außerhalb jeder Wahlkampfzeit – endlich gelöst wird.

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