Matthias Stefke zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne zur Änderung des Stiftungsgesetz – 16.12.2021

16. Dez 2021

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Abgeordneter Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Herr Minister, ich mag Ihren Humor, aber zu diesem TOP lache ich mal nicht mit, weil es aus unserer Sicht dazu nichts zu lachen gibt.

Der Gesetzentwurf trägt den Namen „Gesetz zur Änderung stiftungsrechtlicher und weiterer Vorschriften“. Zu diesen „weiteren Vorschriften“ zählt eine Regelung, die es Landkreisen ermöglichen soll, Haushaltssatzungen, die von einem Gericht für unwirksam erklärt wurden, rückwirkend zu ändern. Heimlich, still und leise soll § 65 der brandenburgischen Kommunalverfassung, der Regelungen zur Haushaltssatzung zum Inhalt hat, ein fünfter Absatz angefügt werden, der es Kreisen erlaubt, rückwirkend die Haushaltssatzung zu ändern, wenn die Kreisumlageerhebung rechtswidrig war. Was haben wir hier? Die Lösung eines Problems, dass in diesem Jahr für Furore sorgte?

Die Stadt Zossen hat erfolgreich gegen den Kreisumlagebescheid 2015 der Kreisverwaltung Teltow-Fläming geklagt. Es sind weitere Klagen für die Jahre 2016 bis 2019 anhängig, die voraussichtlich ebenfalls zugunsten der Stadt Zossen ausgehen dürften. Dem Landkreis drohen Rückzahlungen in Höhe von über 80 Millionen Euro allein an die Stadt Zossen, was mir als Kreistagsabgeordnetem keine Freude, sondern eher große Sorgen bereitet.

Und warum ist das so? Weil es der Landkreis unterlassen hat, den tatsächlichen Bedarf für die Höhe der Kreisumlage rechtssicher nachzuweisen. Nun hat es das kleine „gallische Dorf“, in dem Fall die Stadt Zossen, dem großen Landkreis Teltow- Fläming gezeigt. Seit 2008 hat sich die Stadt gewehrt; für das Jahr 2015 erstmals mit großem Erfolg. Aber anstatt Regelungen zu schaffen, die eine bedarfsgerechte Kreisumlageerhebung sichern, versucht man nun, Zossens Anspruch durch die kalte Küche auf einen Bruchteil zu reduzieren und das rechtswidrige Handeln des Landkreises nachträglich zu legitimieren und zu lindern. Das erscheint aus Sicht der Landesregierung wohl mehr als erforderlich, denn auch in anderen Landkreisen drohen aufgrund erfolgversprechender Klageerhebungen hohe Rückzahlungen an Kommunen.

Was hier so eher unverdächtig unter Änderung „weiterer Vorschriften“ daherkommt, löst aber das Grundproblem nicht, nämlich das der rechtswidrigen Kreisumlageerhebung über den tatsächlichen Bedarf hinaus. Aber dieses Themas möchten Sie sich ja nicht annehmen, wie die Ablehnung unseres Antrags dazu in der Novembersitzung eindrucksvoll bewiesen hat. Das Problem ausbaden müssen die Kommunen, die sich ihr Recht über jahrelange Prozesse erst erstreiten müssen, um eine zu hoch erhobene Kreisumlage zurückzubekommen. Erst dann greift die von Ihnen angestrebte Regelung.

Einige unter uns sind auch Gemeindevertreter und wissen, wie hoch die Belastung kommunaler Haushalte durch die Kreisumlage ist. Einige sind zudem Kreistagsmitglieder, die die Kreisumlage zu verantworten haben. Und wir sind Landtagsabgeordnete, die die Interessen beider, der Städte und Gemeinden wie der Landkreise, betrachten und berücksichtigen sollten. Deshalb halten wir ein Fachgespräch dazu im AIK für dringend geboten. Ich hoffe auf eine offene und konstruktive Diskussion unter Beteiligung von Kommunen, Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden.

Hinsichtlich der Überweisung an den AIK werden wir uns wegen der Vorgehensweise, diese schwerwiegende Änderung unter vorgeblicher Änderung stiftungsrechtlicher Vorschriften durchzubringen, dennoch enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Danke, dass ich zu Ende sprechen durfte, Frau Präsidentin.

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