Philip Zeschmann zum Antrag von BVB/FW „Digitalisierung in der Landesverwaltung“ – 26.08.2021

26. Aug 2021

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Auftakt zur intensiven parlamentarischen Auseinandersetzung mit diesem wichtigen, aber oft unterschätzten Thema war der Beratungsbericht des Landesrechnungshofes über die Prüfung der Steuerung, Koordinierung und organisatorischen Umsetzung der Digitalisierung im Land Brandenburg, wie er in seiner vollen Form so schön heißt. Dafür noch einmal besonderen Dank an den Landesrechnungshof!

Im Ergebnis seiner Beratungen hat der Ausschuss für Inneres und Kommunales eine Stellungnahme verabschiedet, die er an den federführenden Hauptausschuss übermittelt hat und die unter anderem folgende Punkte enthält:

„2. Der Ausschuss sieht das Onlinezugangsgesetz (OZG) als einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zu einer digitalen, leistungsfähigeren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Er teilt die Einschätzung des Landesrechnungshofes, dass die Umsetzung des OZG konsequenter vorangetrieben werden muss, um bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen im Land online anzubieten. Hierfür sind verbindliche Festlegungen und Kriterien notwendig, um den laufenden Umsetzungsprozess und die Zielerreichung besser kontrollieren zu können.

3. Das Berichtswesen zum Sachstand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gegenüber dem Landtag sollte verstetigt und ausgebaut werden. Der Ausschuss empfiehlt, entsprechend der Schlussfolgerung des Berichts den aktuellen Stand und Reifegrad der Umsetzung der im OZGUmsetzungskatalog beschriebenen Leistungen sowie über ihren Einsatz in der Verwaltungspraxis aufgrund einer verbindlichen Regelung für alle Ressorts an zentraler Stelle im Land Brandenburg nachzuhalten. Auf dieser Basis soll regelmäßig berichtet werden.

[…]

5. […] Er verbindet dies mit der Erwartung, dass die Landesregierung die notwendigen Maßnahmen umsetzt und die brandenburgischen Kommunen bei der Umsetzung des OZG unterstützt.“

Leider konnte sich der Hauptausschuss aus mir unverständlichen Gründen nicht dazu durchringen, diese Stellungnahme des AIK, die fachlich begründet und zielführend ist, zu übernehmen.

Da wir als BVB / FREIE WÄHLER es nicht nur als selbstverständlich erachten, dass unser Land die Vorgaben und Ziele des OZG fristgerecht umzusetzen, also alle E-Government-Dienstleistungen bis Ende 2022 einzuführen hat, sondern wir es vielmehr auch für zukunftsentscheidend für unsere Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger halten, dass möglichst die volle Bandbreite an E-Government-Dienstleistungen zeitnah zur Verfügung steht, legen wir diesen Antrag hier vor, dem aufgrund der Frist zur Umsetzung des OZG bis Ende 2022 eine gewisse Eilbedürftigkeit innewohnt.

Interessant ist: Es geht noch weiter. Es gibt nämlich noch einen Bericht des Innenministeriums an den AIK zum Umsetzungsstand. Darin heißt es unter anderem:

„Als zentrale Monitoringstelle unterstützt das MIK die Behörden der Landes- und Kommunalverwaltungen in den folgenden Bereichen:

• Bereitstellung der IT-Basiskomponenten für Land und Kommunen.“

Weiterhin:

„• Auf- und Ausbau eines Landesserviceportals als IT-Basiskomponente […]“

In Klammern:

„Angestrebte Fertigstellung: Ende 2020.“

Weiterhin:

„• Bereitstellung eines Bürgerkontos zur Authentifizierung der Bürgerschaft als Voraussetzung für die Inanspruchnahme digitaler Verwaltungsangebote.“

Angestrebter Fertigstellungstermin ist wiederum Ende 2020.

Nichts anderes, werte Landesregierung, werte Koalitionsfraktionen, will dieser Antrag erreichen und befördern; denn die genannten Fristen sind längst verstrichen, wir haben ja jetzt August 2021.

Interessant ist nun, dass die Stellungnahme des AIK, also des Innenausschusses, an den Hauptausschuss auch noch Folgendes enthält – ich zitiere erneut -:

„Die Koalitionsfraktionen betonen, dass die zügige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zwingend notwendig sei. […] Der Antrag der Koalitionsfraktionen für eine Stellungnahme an den Hauptausschuss ziele zudem insbesondere auf mehr Transparenz bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ab, indem das Berichtswesen gegenüber dem Landtag verstetigt und ausgebaut werden solle.“

Ei! Warum wird das dann nicht getan? Warum passiert hier nichts? Die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen und Freien Wähler helfen – wie immer – gerne weiter und bieten Ihnen mit diesem Antrag die Möglichkeit, Ihrer eigenen Einschätzung der dringenden Notwendigkeit, dass – ich zitiere wieder – „die zügige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zwingend notwendig sei“, dringend Taten folgen zu lassen, damit Brandenburg im Bundesvergleich einmal besser abschneidet als bei der Impfkampagne.

Das MIK wird in der Stellungnahme des AIK an den Hauptausschuss zusammenfassend auch noch wie folgt zitiert:

„Die im Rahmen des Kommunalen Anwendungszentrums des brandenburgischen IT-Dienstleisters (ZIT) geplanten Projekte hätten sich umständehalber etwas verschoben. Das Kommunale Anwendungszentrum werde im Übrigen aber durchaus gut angenommen. Ein Bericht über etwaige Probleme in der Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen wäre aber sehr umfangreich.“

Offenkundig ist also weder auf das Engagement, die Umsetzungsbereitschaft und schon gar nicht auf das notwendige Umsetzungstempo der Landesregierung – hier in Form des MIKs – Verlass.

Wenn Sie Ihre eigenen Worte und Überzeugungen zu diesem Thema also ernst nehmen und die zeitliche Umsetzung des Bundesgesetzes noch einhalten wollen, können Sie gar nicht anders, als unserem Antrag mit dem vorliegenden Maßnahmenpaket zuzustimmen, denn er eröffnet die Chance, dieses Ziel auch für Brandenburg vielleicht doch noch zu erreichen. Versuchen Sie also für Brandenburg zu retten, was noch zu retten ist, und stimmen Sie zu! – Danke schön.

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