Ilona Nicklisch: Bericht von SPD, CDU, Grüne zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm- 17.06.21

17. Jun 2021

Rede von Ilona Nicklisch in Textfiorm:

Frau Abg. Nicklisch (BVB/FW):

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Bürger am Livestream! Dieses Thema ist wirklich ein wichtiges Thema; Frau Hildebrandt, Sie haben recht.

Der erste Satz von Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, den Sie sicher alle kennen, lautet:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Rückblick in die Geschichte: Gleichberechtigung oder Gleichheit war bereits neben Freiheit und Bürgerlichkeit eine Forderung der Französischen Revolution am Ende des 18. Jahrhunderts. Die damalige Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte schloss allerdings die Frauen nicht ein. Erst Anfang des 20. Jahrhunderts folgte in Europa mit der Einführung des Frauenwahlrechts die Gleichberechtigung der Frau im Staat – ein erster wichtiger Schritt. Allerdings dauerte es noch 39 Jahre bis zum Gleichberechtigungsgesetz in der Bundesrepublik im Jahr 1957. Damit stand aber vieles auch nur auf dem Papier, denn nicht immer wurden und werden Gesetze mit dem nötigen Nachdruck auch durchgesetzt. Heute sind wir dank vieler Initiativen auf einem guten Weg und können auf unbestreitbare Fortschritte zurückblicken. Aber dass wir immer noch Gleichstellungspolitische Rahmenprogramme benötigen, zeigt: Es gibt in dieser Hinsicht noch viel zu tun, und so sehe ich auch den Bericht der Landesregierung.

Das Rahmenprogramm in der dritten Fortführung geht, wie schon gesagt wurde, von 2020 bis 2025. Wenn ich auf die bedingt durch die Coronapandemie komplizierten und schwierigen letzten 15 Monate zurückblicke, frage ich mich natürlich, wie weit das unser bisher Erreichtes in Fragen der Gleichstellung zurückgeworfen hat – auch unter dem Aspekt der Aussage unserer Bundeskanzlerin:

„Die Welt wird nach Corona eine andere sein.“

Wir hatten am 5. Mai 2021 im ASGIV zu dieser Problematik ein Fachgespräch. Ich hatte dort mehrere Fragen zur Diskussion gestellt. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat festgestellt, dass die Coronakrise Frauen in Form von weniger Erwerbseinkommen und mehr Sorgearbeit – zum Beispiel in der Kinderbetreuung – doppelt trifft. Wie fließen diese Tatsache und die Problemlagen der Pandemiesituation, die uns noch weiter begleiten wird, in das Rahmenprogramm ein?

Ein weiterer Fakt: die Problematik der Gleichverteilung der Kinderbetreuung. Zunächst deutet sich beim Blick auf die Daten aus den Erwerbstätigenbefragungen der Stiftung an, dass die Kinderbetreuung bereits vor der Krise nicht gleich verteilt war. Nur 6 % der Männer, aber 62 % der Frauen geben an, den überwiegenden Teil der Sorgearbeit zu übernehmen. Nur jede dritte Familie gibt an, sich die Betreuung etwa gleichmäßig zu teilen. Diese Zahlen zeigen, wie stark die traditionellen Geschlechtermuster schon vor der Krise gelebt wurden. Solange die institutionelle Kinderbetreuung vorhanden ist, teilen sich die Paare die Sorgearbeit offenbar fair auf. Sobald die Betreuungsmöglichkeiten aber nicht mehr gegeben sind – infolge die Pandemiekrise ist die Schließung von Kindergärten und Schuleinrichtungen leider fast ein ständiger Begleiter geworden -, fallen sie schnell in traditionelle Muster zurück. Dies ist teilweise auch ökonomischen Überlegungen geschuldet, weil Paare es sich nicht leisten können, auf das meist höhere Gehalt des Mannes zu verzichten, wie Frau Fortunato auch schon sagte. Wie fließt diese bedenkliche Situation in das Rahmenprogramm ein? Wie kann die institutionelle Kinderbetreuung gewährleistet werden?

Insgesamt spricht vieles dafür, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen. Dem entgegenzusteuern – dafür machen neue Studien Vorschläge, die von Verbesserungen bei der Kinderbetreuung über Reformen der Ehegattenbesteuerung bis zu neuen Modellen verkürzter Vollzeitarbeit reichen.

Ich bitte Sie, diese Ausführungen als Hinweise zu verstehen, und möchte vorschlagen, die aktuelle Pandemiesituation und die daraus resultierenden Herausforderungen in das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm einfließen zu lassen. Wir werden diesem Rahmenprogramm unsere Zustimmung geben.

Aber ich sehe schon, meine Redezeit ist bereits beendet. Ich kann leider zum Entschließungsantrag der AfD nichts mehr sagen; es tut mir leid. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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