Matthias Stefke zur „Änderung der Kommunalverfassung“ von SPD, CDU, Grüne vom 16.06.2021

16. Jun 2021

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung beinhaltet im Wesentlichen drei Änderungen. Durch die Änderung von § 15 soll die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens durch die Kommunalaufsicht an den Anfang des Verfahrens gestellt werden. Dieser Ansatz verschafft auf der Seite der Initiatoren eines Begehrens Rechtssicherheit in Bezug auf das weitere Verfahren, weshalb wir diese Änderung grundsätzlich unterstützen.

Jedoch sehen wir die konkrete Ausgestaltung der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht kritisch. Die angedachte Frist zur Überprüfung des Begehrens von drei Monaten ist zu lang, und die Formulierung, dass die Kommunalaufsicht erst nach Kenntnis aller für die Entscheidung erheblichen Tatsachen entscheidet, kann dazu führen, dass die Kommunalaufsicht regelmäßig Nachfragen stellt und somit bereits die Zulässigkeitsprüfung sehr lange dauern kann.

Des Weiteren soll durch die Änderung von § 46 ein verpflichtendes Ortsteilbudget eingeführt werden. Zurzeit sieht die Kommunalverfassung vor, dass in der Hauptsatzung der jeweiligen Kommune ein Ortsteilbudget festgelegt werden kann. Dies reicht uns als BVB / FREIE WÄHLER nicht, da in der Praxis diese Kannbestimmung oftmals zulasten der Ortsteile geht, sprich: Sie erhalten nichts. Daher unterstützen wir die geplante Regelung im Gesetzentwurf, dass Ortsteilbudgets verpflichtend einzuführen sind und die Gemeindevertretung lediglich über die Höhe der Zuwendungen entscheiden kann. Das ehrenamtliche Engagement lässt leider nach. Dies ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass es an Mitbestimmung mangelt oder es von ehrenamtlich Tätigen so empfunden wird. Die Entscheidung über die Verwendung eines Ortsteilbudgets, welches sich überwiegend im dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Bereich bewegen wird, könnte dem ein Stück weit entgegenwirken. Schließlich wissen die Ortsbeiräte doch am besten, wo das Geld am sinnvollsten eingesetzt ist.

Zudem befürworten wir die Änderungen, die in Regelungen in Bezug auf den Umgang von Kommunalvertretungen mit pandemischen Lagen eingefügt werden sollen. Dabei muss klar sein, dass Videokonferenzen oder Hybridsitzungen nicht dauerhaft an die Stelle von Präsenzsitzungen treten dürfen. Präsenzsitzungen sind Kernbestandteil jeder demokratischen Diskussion. Für besondere Lagen, wie wir sie gemeinsam seit anderthalb Jahren in Coronazeiten erleben, braucht es jedoch auch klare gesetzliche Grundlagen in der Kommunalverfassung. Notlagenverordnungen werden dem nicht gerecht.

Daher werden wir uns bei der Abstimmung über den ursprünglichen Gesetzentwurf enthalten. Der Beschlussempfehlung aus dem AIK mit sinnvollen Präzisierungen und Ergänzungen zu den sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern werden wir zustimmen.

Wir bitten auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Ja, er wurde ein bisschen knapp eingereicht, da gebe ich Ihnen durchaus recht. Es gibt manchmal zeitliche Abfolgen, auf die ich jetzt aus Zeitgründen nicht weiter eingehen möchte.

Es ist ein seit langer Zeit bestehendes Bestreben, die entscheidenden Hürden für direktdemokratische Mitbestimmung in den Kommunen zu beseitigen. Es ist an der Zeit, Bürgerentscheide auch zu Satzungen für Regelungen zu Anschluss- und Benutzerzwang und zu Bauleitplänen zuzulassen.

Frau Kollegin Johlige, wir haben hier in allen Fraktionen sehr viele kommunale Mandatsträger und wissen doch, worüber wir reden. Ich glaube, es bedarf jetzt nicht noch einmal einer Beratung und Anhörung dazu. Wir wissen, um was es geht, und man kann sich dazu positionieren und entscheiden, ob man es will oder nicht. Wenn Sie dem heute nicht zustimmen, nehmen wir das zur Kenntnis. Aber Sie haben ja selbst über die angekündigte große Novelle gesprochen. Dann heben wir uns das auf und verfahren getreu dem Motto von Paulchen Panther: Heute ist nicht alle Tage, wir kommen wieder, keine Frage. – In diesem Sinne bitte ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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