Antrag zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes abgelehnt

26. Mrz 2021

In der Plenarsitzung am 25.3. stellte die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER den gemeinsam mit der Linken eingereichten Antrag „Personalvertretungsrecht der studentischen Beschäftigten gewährleisten – Personalvertretungsgesetz ändern“ vor.

Hintergrund ist, dass die über 3500 studentischen Beschäftigten, die an Brandenburger Hochschulen befristet tätig sind, oft nur kurzzeitig und mit wenigen Stunden beschäftigt werden. Dies ist im Hinblick auf die Regelungen des Personalvertretungsgesetzes problematisch und das passive Wahlrecht wird verunmöglicht. Denn festgelegte zeitliche Vorgaben wie die vorausgesetzte Vorbeschäftigung von einem Jahr und die regelmäßige Amtszeit von vier Jahren können nicht eingehalten werden. Allein in den letzten zwei Jahren betrug die durchschnittliche Vertragslaufzeit studentischer Beschäftigter weniger als fünf Monate. Somit kommt es in der Amtszeit zu einem häufigen Wechsel der Personalvertreter. Damit jedoch gewährleistet werden kann, dass ein Personalvertreter ihres Vertrauens die besonderen Interessen der studentischen Beschäftigten vertreten kann, gilt es, die derzeitigen Regelungen des Personalvertretungsgesetzes zu ändern.

Dementsprechend wird die Landesregierung in dem Antrag aufgefordert, das passive Wahlrecht der studentischen Beschäftigten in der bevorstehenden Novelle zum Landespersonalvertretungsgesetz sicherzustellen und ihnen die jährliche Neuwahl ihrer Vertreter im Personalrat zu ermöglichen. Des Weiteren soll die Landesregierung die Novelle zum Landespersonalvertretungsgesetz so rechtzeitig beschließen, dass die Änderungen für die kommende Wahlperiode des Personalrats mit dem frühestmöglichen Wahltermin am 1. März 2022 in Kraft treten können.

Doch in der Landtagsdebatte wurde der Antrag von SPD, CDU und Grünen als überflüssig abgetan. Im Koalitionsvertrag sei bereits beschrieben worden, dass das Landespersonalvertretungsgesetz novelliert werden soll. Mit der Begründung, man arbeite bereits an einer Lösung, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es bleibt zu hoffen, dass entsprechende Neuregelungen an die Realität studentischer Beschäftigter angepasst werden und auch rechtzeitig in Kraft treten.

Sehen Sie die Rede von Matthias Stefke hier.

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