Péter Vida zum Antrag „Altanschließerbeiträge – Unrecht verjährt nicht!“ von BVB/FW – 24.03.2021

24. Mrz 2021

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auf vielfachen Wunsch der Bevölkerung und auch dieses Hauses bringt BVB / FREIE WÄHLER erneut einen Antrag zum Thema Altanschließerbeiträge ein, denn, ja, wir lassen nicht locker.

Wir müssen uns fragen, Sie müssen sich fragen, wie viel man den Bürgern dieses Landes in dieser Frage noch zumuten will. Ich möchte in Erinnerung rufen: Über 250 000 Haushalte haben entsprechende rechtswidrige Bescheide bekommen, und seit ungefähr einem Jahrzehnt läuft die juristische und für manche auch psychologische Odyssee durch alle Ebenen. Die sozialen und rechtspolitischen Auswirkungen sind katastrophal. Ich möchte auch in Erinnerung rufen, dass es Gesetzesänderungen in diesem Hause, politische Positionierungen der Parteien, das Verwaltungshandeln der Zweckverbände und Rundschreiben der Ministerien waren, die dazu beigetragen haben, dass es zu dieser Beitragserhebung gekommen ist, die sich für viele Bürger in der Abwicklung als unzumutbar erweist. Der politische Hintergrund des Handelns ist eindeutig, und wir müssen endlich Rechtsfrieden und Klarheit herstellen oder zumindest einen Kompromiss suchen.

Ich habe es schon in der letzten Sitzung gesagt und gebe das hier noch einmal zu Protokoll, bevor man versucht, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kreativ zu interpretieren: Die Rechtsprechung aus dem Jahr 2015 macht deutlich: Es wurden zu Unrecht – rechtswidrig, verfassungswidrig – etwa 800 Millionen Euro an verjährten Beiträgen erhoben, mitunter für Anschlüsse, die Jahrzehnte zurücklagen. Das Bundesverfassungsgericht kommt im Jahr 2020 zu keinem anderen Ergebnis; es war ein Nichtannahmebeschluss, der keine materiellrechtliche Bindungswirkung entfaltet. Die Rechtswidrigkeit des Handelns steht fest, und deswegen treten wir Fehldarstellungen und Täuschungen insbesondere vonseiten des Lobbyverbands, des Wasserverbandstages, entgegen und halten dem den Rechtsstaat entgegen, nämlich sich an Beschlüsse materiellrechtlicher Art des Bundesverfassungsgerichtes zu halten.

Was ergibt sich jetzt daraus seit einigen Jahren? Einige bekommen ihr Geld zurück; andere nicht. Das ist ein sicherlich unbefriedigender Zustand für die Betroffenen, denn das rechtswidrige Beitragsregime galt ja überall gleich, sofern die Verbände sich für die Erhebung der Beiträge entschieden haben. Der Landtag, die Zweckverbände und die Landesregierung haben einen gehörigen Anteil daran. Wir reden hier auch nicht von Einzelfällen, sondern von einem systemischen Problem, sodass wir dieses Problem auch nicht politisch ignorieren können, sondern den Bürgern sehr wohl zu ihrem Recht verhelfen müssen.

Ich möchte die Historie in Erinnerung rufen: Im Juni 2016 wurde hier von der CDU ein vollmundiger Antrag mit dem Titel „‚Altanschließer‘ nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gerecht behandeln“ eingereicht. Da könnte man sich fragen: Was versteht die CDU unter gerechter Behandlung? Die Forderung nach Handlungsempfehlungen zu Rückerstattungen auch bei bestandskräftigen Bescheiden, um bei der Schaffung von Rechtsfrieden zu unterstützen – völlig korrekt! Ein Rechtsfrieden wird nur hergestellt, wenn auch die mit bestandskräftigem Bescheid eine helfende Hand gereicht bekommen.

An dieser Stelle möchte ich auch aus dem Wahlprogramm der Linken aus dem Jahr 2009 – vor Erhebung der Altanschließerbeiträge, vor ihrem Regierungseintritt – zitieren; auf Seite 18 des sehr komplexen Wahlprogramms heißt es:

„Wir fordern eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes […]. Beitragsforderungen gegenüber sogenannten ‚Altanschließern‘ […], die bis Ende 2003 verjährt gewesen waren, dürfen nicht wieder aufleben. Verjährte Beitragsforderungen müssen verjährt bleiben.“

Das fordert DIE LINKE in ihrem Wahlprogramm 2009. Sie tritt kurz danach in die Regierung ein, und kurz danach beginnt die Beitragserhebung.

Im September 2015 haben wir als BVB / FREIE WÄHLER hier im Landtag einen Antrag gestellt auf Aufhebung der Bescheide oder zumindest auf keine weitere Neubescheidung, die damals – gerade im letzten Quartal 2015 – in vollen Zügen lief. Das wurde hier im Landtag in Bausch und Bogen mit der Behauptung abgetan, die Erhebung sei rechtmäßig. Sie haben nicht etwa gesagt, wir könnten uns als Landtag da nicht einmischen; es wurde gesagt: Es ist rechtmäßig. – Damit hat der Landtag auch seinen Beitrag dazu geleistet, diese Nebelkerze des angeblich rechtmäßigen Handelns weiter durch das Land zu tragen. Zwei Monate später kam die Klatsche aus Karlsruhe, und sie kam mit Ansage.

Und nun stellt sich die Frage, was seitdem getan wurde. Es wurde ein Hilfsprogramm aufgelegt – wir werden es vom Minister ja hören; alles super, richtig, 50 Millionen – für die Verwaltungsabwicklung, für die Verwaltungskosten. Für die Rückerstattung selbst wurde nur ein Darlehensprogramm aufgelegt, mit der Folge – siehe da -, dass nur 12 von 44 Verbänden sich für eine Rückzahlung entschieden haben, weniger als ein Drittel.

Nun wird es heißen: Ja, das haben die in eigener Vollkommenheit getan; sie haben geprüft, sie haben abgewogen. – Tatsache ist: Nein, es wurde keine tiefgründige verfassungsrechtliche Abwägung vorgenommen, sondern es wurde einfach gesagt: Wir lassen das so. Wo kommen wir denn da hin, wenn die jetzt ihr Geld zurückbekommen? – Das ist auch der Grund, warum von den 200 Millionen Euro Darlehenssumme lediglich 35 % ausgereizt worden sind. Es stimmt also irgendetwas im System nicht.

Genau deswegen beantragen wir, die Darlehensnutzung attraktiver zu gestalten. Die Verbände nehmen das Geld deswegen nicht, weil sie das Land in der Pflicht sehen. Das sage nicht ich; das sagen die Zweckverbände, nicht unsere Freunde. Das Land verweist auf die Zweckverbände und sagt: Ihr habt doch rechtswidrig gehandelt. – Und der Leidtragende ist dann der Anschlussnehmer.

Wenn die Landesregierung vor fünf Jahren einen 200-MillionenEuro-Darlehensfonds vorgesehen hat und der nach seinem Auslaufen lediglich zu 35 % ausgenutzt ist, muss doch etwas geschehen, indem man die Inanspruchnahme attraktiver gestaltet, um so die Rückzahlung zu erleichtern.

Und ja, es ist so: Rundschreiben und Runderlasse und auch vollmundige Ankündigungen hier von der Regierungsbank in der letzten Wahlperiode bis hin dazu, dass das Bundesverfassungsgericht wegen einer angeblichen Fehlrechtsprechung gescholten wurde, haben mit dazu beigetragen, dass sich diese Beitragspraxis etabliert hat. Genau deswegen muss auch das Land einen Anteil davon tragen. Wir schlagen einen 50%igen Darlehenserlass vor, wenn die Zweckverbände in dieser Wahlperiode Rückerstattungen vornehmen.

Zweitens – das hatte ich ja hier mehrfach vorgetragen, schon in der letzten Wahlperiode – gibt es immer noch Verbände, die Altanschließerbeiträge eintreiben. Da hieß es immer: Was der Vida erzählt, stimmt nicht. Die vollstrecken nicht! – Jetzt habe ich den Trick verstanden: Die vollstrecken nicht; die mahnen nur. Die schicken den Bürgern Mahnungen, in denen es heißt: Also, jetzt ist alles klar; ihr müsst bezahlen. – Es bezieht sich auf Altanschließerbeiträge, weil explizit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen wird. Da wird gesagt: Sie müssen jetzt bezahlen, mit Zins und Zinseszins rückwirkend für vier, fünf Jahre.

Es wird nicht vollstreckt; es wird nur gemahnt. Nun wissen wir aber, wie die Beiträge damals erhoben worden sind. Da wurde den Leuten auch gesagt: „Ihr müsst keinen Widerspruch einlegen“, mit der Folge, dass sie gezahlt haben – was man ihnen jetzt vorwirft.

Und jetzt, nach vier, fünf Jahren, zu sagen: „Haha, wir vollstrecken nicht, wir mahnen nur“, das ist kein Umgang. Dieser Trick, bei dem man sehr wohl darauf setzt, dass die Bürger dann, ohne Rechtsbehelfsbelehrung, natürlich pflichtschuldig zahlen, muss gestoppt werden. Das muss ein Ende haben.

Drittens: Auch der Trick mit den Verbandsneugründungen, dass man sagt: „Ein Dorf ist unserem Verbandsgebiet beigetreten, deswegen ist ein neuer Verband entstanden, eine neue Anlage entstanden“ – das ist immer noch das gleiche rostige Rohr aus den 70er-, 80er-Jahren -, „und deswegen gilt für uns die Verjährung nicht“, muss aufhören.

Deswegen sagen wir, dass der Rechtsfrieden nicht davon abhängen darf, wo zufällig der Wohnort des Betroffenen ist, ob man mit bestandskräftigen oder nicht bestandskräftigen Bescheiden Geld zurückbekommt. Ich spüre schon die Erregung bei der CDU, weil Sie die Zitate kennen: Das ist aus Ihrem Antrag aus dem Jahr 2016; das hat bis heute Gültigkeit.

In zwei weiteren Anträgen hat die CDU im Jahr 2017 für Rechtsfrieden geworben, und ich frage Sie heute hier: Ist das Kapitel befriedigend im Sinne des Rechtsfriedens abgeschlossen, wenn eine Gruppe ihr Geld zurückbekommt und die andere nicht? In beschränkten Einzelrechtsfragen mag es dem Rechtsfrieden zuträglich sein, wenn man sagt, das Verfahren ist abgeschlossen, aber doch nicht bei Vorgängen, die Zehntausende betreffen, in denen es ein systemisches, generelles Problem gegeben hat, das durch regierungsamtliches, behördliches Handeln herbeigeführt wurde.

Genau deswegen ist und bleibt der Landtag hier in der Pflicht. Solange die Mehrheit dieser Pflicht nicht nachkommt, werden wir am Ball bleiben und Sie auch nerven. Wenn Sie nicht mehr genervt werden wollen, haben Sie heute die einmalige Chance, das abzuwenden: durch Annahme dieses Antrags. – Vielen Dank.

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