Christine Wernicke zur „Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirms“ von BVB/Freie Wähler vom 25.02.21

25. Feb 2021

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Erarbeitung dieses Antrags war ich überrascht, konnte ich doch feststellen, dass der Begriff „Kommunaler Rettungsschirm“ erstmals von meinem Kollegen Philip Zeschmann im April letzten Jahres verwandt wurde, als er bei einem Diskussionsbeitrag zu einem Antrag der Linken einforderte, die Kommunen in der Coronakrise zu unterstützen.

Die Landesregierung hat dieses Anliegen für unsere Kommunen dankenswerterweise aufgegriffen und will die finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kommunen im Land Brandenburg mildern.

Fehlende Einnahmen gefährden die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Kommunen jetzt und auch in der Zukunft, denn die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden die Kommunen tatsächlich erst in diesem und den nächsten Jahren spüren.

Aufgabe der Kommunen ist es, das öffentliche Leben zu organisieren und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sorge zu tragen. Gerade in den letzten zwölf Monaten haben unsere brandenburgischen Kommunen diese Aufgaben hervorragend, aber zulasten ihrer eigenen Ressourcen umgesetzt. Neben der außerordentlichen Aufgabenbelastung kam auf viele Kommunen auch eine immense finanzielle Belastung zu, denn es brachen und brechen nicht nur die Steuern, sondern auch andere Einnahmen in erheblichem Umfang weg. Aber noch ist kein Ende dieser Belastung in Sicht, sodass es weiter Aufgabe der Landesregierung und dieses Hauses sein muss, für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen zu sorgen.

Liest man sich den Beschluss des Landtags vom 17.06.2020 durch, so steht dort:

„Ausgleich kommunaler Mehrausgaben und Einnahmeausfälle durch Nutzung des Ausgleichsfonds nach § 16 des Finanzausgleichsgesetzes […]“

Dort steht nicht: Ausgleich kommunaler Mehrausgaben und Steuereinnahmeausfälle durch Nutzung des Ausgleichsfonds nach § 16 FAG. – Das bedeutet, dass mit dem Landtagsbeschluss auf Drucksache 7/1403-B beschlossen wurde, alle Einnahmeausfälle – nicht nur Steuerausfälle – beim Ausgleich zu betrachten, denn es wurden keine Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Ausgleichsfonds für durch die Pandemie bedingte Einnahmeausfälle formuliert.

So weit die Theorie und der Beschluss des Landtages. Die Praxis ist eine andere. Erfreulicherweise waren die Einnahmeausfälle aus Gewerbe- und übrigen Steuern im Jahr 2020 nicht so gravierend wie von der Landesregierung erwartet. Zum Ausgleich anderer Einnahmeausfälle ist die Landesregierung jedoch nicht bereit. Die Stadt Rheinsberg beispielsweise hat pro Jahr rund 600 000 Euro Einnahmen aus Kurbeiträgen. Im Vergleich dazu betragen die Gewerbesteuereinnahmen rund 1,3 Millionen Euro, also nur knapp doppelt so viel. Die Kurbeiträge sind also ein wesentlicher Bestandteil der Einnahmen der Stadt.

Aufgrund der Untersagung touristischer Übernachtungen sind diese Einnahmen für 2020 weggebrochen. Deshalb stellte der Bürgermeister beim Ministerpräsidenten einen Antrag auf Ausgleich dieser coronabedingten Mindereinnahmen. Das MIK antwortete mit Verweis auf den erfolgten Ausgleich pauschaler Mehrausgaben und nicht vorhandene Mittel zum Ausgleich von Mindereinnahmen sowie die mögliche Zuständigkeit zweier anderer Ministerien. Herr Stübgen erklärte auf meine mündliche Anfrage sogar, dass es dazu keinen Plan gibt. Nicht schön!

Die Ablehnung des Antrags auf Ausgleich der Einnahmeausfälle widerspricht dem vom Landtag gefassten Beschluss, Einnahmeausfälle auszugleichen. Die Ablehnung hat zur Folge, dass der beantragte klarstellende Beschluss zum kommunalen Rettungsschirm erforderlich ist. Bitte stimmen Sie dem vorliegenden Antrag im Interesse der brandenburgischen Kommunen, die Kurund Erholungsorte sind, zu. – Vielen Dank.

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