Postenvergaben endlich kontrollieren!

5. Jan 2021

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert, dass die Landesregierung endlich ihrer Kontrollpflicht bei der Postenbesetzung bei Landesbeteiligungen nachkommt. Die freie Besetzung von Versorgungsposten muss endlich ein Ende haben!

In seinem Jahresbericht 2020 hat der Landesrechnungshof vielfach schwere Mängel bei der Bestellung, Anstellung und Bewertung der Leistung von Geschäftsführungsmitgliedern von GmbH-Landesbeteiligungen nachgewiesen.

So schreibt er zusammenfassend:

„Die Auswahlverfahren, Vertragsgestaltungen und Vergütungsmodalitäten der Geschäftsführungsmitglieder der GmbH-Landesbeteiligungen waren mit teilweise erheblichen Mängeln behaftet. Die Beteiligungsverwaltung hatte die Zuständigkeit hierfür auf die Aufsichtsräte der Gesellschaften delegiert, ohne jedoch ihren Aufgaben als zentrale Überwachungs- und Steuerungsinstanz und als aktiv unterstützender Dienstleister gerecht zu werden.“ (S. 195)

Die Landesregierung ist hierbei bei diesen Postenvergaben in Form der zentralen Beteiligungsverwaltung des Finanzministeriums beteiligt. Doch sie schaut trotz jahrelanger Kritik nur zu. Auswahlverfahren, Vertragsgestaltungen und Vergütungsmodalitäten der Geschäftsführungsmitglieder der GmbH-Landesbeteiligungen delegiert sie auf die Aufsichtsräte. Und sie macht diesen keine Vorgaben zur Vergabepraxis und kontrolliert deren Vorgehen oder die Höhe der vereinbarten Gehälter so gut wie gar nicht. Dies öffnet Missbrauch Tür und Tor.

So berichtet der LRH über die Beteiligungsverwaltung des Finanzministeriums:

„Ihrer Aufgabe als zentrale Überwachungs- und Steuerungsinstanz und als aktiv unterstützender Dienstleister für die Aufsichtsräte wurde sie jedoch nur ansatzweise gerecht. Die Beteiligungsverwaltung verzichtete vorliegend sogar bewusst auf den Erhalt von für das Beteiligungscontrolling relevanten Unterlagen und somit auf die (rechtzeitige) Kenntnis eventueller Fehlentwicklungen.“ (S. 199)

Die Liste der Verfehlungen und schwerwiegenden Mängel ist lang. So

„- waren in der Beteiligungsverwaltung grundsätzlich keine Unterlagen zu Stellenbesetzungsverfahren und Zielvereinbarungen sowie Zusatzprotokolle des Aufsichtsrats zu Personalangelegenheiten der Geschäftsführung vorhanden, obwohl sogar entsprechende Übersendungspflichten gegenüber der Beteiligungsverwaltung bestanden. Die mit den Geschäftsführungsmitgliedern geschlossenen Anstellungsverträge, Vertragsergänzungen und Aufhebungsverträge lagen ihr nicht vollständig vor, was insbesondere auch für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH galt.

– befasste die Beteiligungsverwaltung sich mit den Auswahlverfahren zur Besetzung vakanter Geschäftsführungspositionen weder steuernd noch begleitend. Im Fall einer Landesbeteiligung äußerte sie sich kritisch zu der bereits erfolgten Schaffung einer unnötigen zweiten Geschäftsführungsposition (vgl. Ziffer 17.2.4); dies geschah jedoch zu spät, da die Beteiligungsverwaltung nicht sichergestellt hatte, über solche Vorgänge rechtzeitig informiert zu werden.

– verzichtete die Beteiligungsverwaltung auf eine Kenntnisahme oder gar Mitgestaltung der Zielvereinbarungen als Grundlage für die variable Vergütung der Geschäftsführungen. Zwar hatte sie einst gemeinsam mit den dezentral fachlich zuständigen Ressorts der Landesregierung an der Definition der unternehmensspezifischen Zielsysteme mitgewirkt. Im Rahmen ihres Beteiligungscontrollings überprüfte sie hiernach jedoch nicht initiativ, ob die mit den Geschäftsführungsmitgliedern geschlossenen Zielvereinbarungen jeweils im Einklang mit diesen Zielsystemen stehen oder diese ggf. sogar konterkarieren. Bei einer Landesbeteiligung griff die Beteiligungsverwaltung zwar die Beanstandungen des Abschlussprüfers zu den dortigen Tantiemeregelungen auf; gleichwohl ließ sie zu, dass die betreffenden Mängel hiernach jahrelang fortbestanden.

– verlangte die Beteiligungsverwaltung nur für Mehrheitsbeteiligungen (mehr als 50 % Landesanteil) – gleich welcher Bedeutung und Unternehmensgröße –, dass die Aufsichtsratsvorsitzenden die Geschäftsführungsvergütung mit ihr abstimmen. Bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (37 % Landesanteil) zum Beispiel unternahm die Beteiligungsverwaltung nicht einmal den Versuch, solche Abstimmungen verbindlich einzuführen. Dabei sind an dieser wichtigen Landesbeteiligung ausschließlich öffentliche Gesellschafter beteiligt, die den Fortbestand der Gesellschaft durch enorme Haushaltsmittel sichern.

– führte die Beteiligungsverwaltung kein systematisches Vertrags- und Vergütungscontrolling durch.

– beantwortete die Beteiligungsverwaltung zwar konkrete Anfragen von Aufsichtsratsvorsitzenden und Fachressorts; initiativ sprach sie diese zu Aspekten der Bestellung und Anstellung von Geschäftsführungsmitgliedern ausweislich der zur Prüfung vorgelegten Unterlagen jedoch nur in wenigen Fällen an.“

Abschließend stellte der LRH daher fest:

 „Der Landesrechnungshof sieht in der mangelnden Steuerung durch die Beteiligungsverwaltung eine wesentliche Ursache für die bei der Prüfung festgestellten Defizite in den einzelnen Landesbeteiligungen.“

Im Ergebnis der fragwürdigen Vergabepraxis werden landeseigene Gesellschaften oft nicht von den objektiv geeignetsten Personen geführt, sondern offenkundig von Personen, die dafür politisch vorbestimmt wurden. Dies zieht einen erheblichen finanziellen Schaden für die Beteiligungsgesellschaften, damit das Land und alle Steuerzahler nach sich.

Insgesamt ist auf Grundlage des Berichts des Landesrechnungshofes festzustellen, dass die Vergabe von Posten unter mangelhafter Ausschreibung von der Landesregierung mindestens geduldet, wenn nicht durch Verletzung ihrer Kontrollpflichten sogar bewusst gefördert wird. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Landbeteiligungen missbraucht werden, um auf Kosten der Steuerzahler Versorgungsposten zu schaffen“, so der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion und Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses des Landtags, Dr. Philip Zeschmann.

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert daher, dass die Auswahlverfahren bei der Besetzung von Führungsposten bei Landesbeteiligungen zukünftig offiziellen Standards entsprechen. Die Landesregierung muss zudem endlich ihrer Kontrollpflicht bei der Vergabepraxis und auch der Gewährung von Zusatzvergünstigungen für den genannten Personenkreis nachkommen.

Link zum Jahresbericht 2020 des Landesrechnungshofs

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