Rückzahlung der Rückmeldegebühren scheitert ausgerechnet an den Grünen

21. Dez 2020

Antrag für Haushalt 2021 zur Rückzahlung verfassungswidriger Rückmeldegebühren scheitert an SPD, CDU und … Grünen! 

Im Landtag haben die Fraktionen von BVB / FREIE WÄHLER und Linke gemeinsam beantragt, 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Summe sollte die Landesregierung die verfassungswidrigen Rückmeldegebühren zurückzahlen. So, wie es in Berlin längst geschehen ist. Dies wurde jedoch von den Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen mit ihrer Stimmenmehrheit verhindert.

Bei den Grünen ist dieses Abstimmungsverhalten von besonderer Tragweite. Denn die Grünen behaupten in der Öffentlichkeit stets, für die Rückzahlung zu sein. Schon am 5. Juni 2019 stellte die Landtagsfraktion der Grünen die konkrete Forderung „Land muss allen Studierenden unrechtmäßig erhobene Rückmeldegebühren erstatten“ vom 5. Juni 2019. Doch das war vor der Wahl. Nach der Wahl kamen die Grünen in die Regierung und taten nichts für die Rückerstattung.

Nachdem sich monatelang nichts bewegte, stellte unsere Fraktion im August 2020 einen ersten Antrag auf Rückerstattung. Entgegen ihrer Lippenbekenntnisse lehnten die Grünen die Rückzahlung ab.

Als die Studenten eine Massenklage ankündigten, begrüßte dies der Landesverband der Grünen mit den Worten „Massenklagen zu Rückmeldegebühren: Land lässt den Studierenden keine Wahl“. In der entsprechenden Pressemitteilung vom 28. November 2020 wurde geschickt verschleiert, dass mit „Land“ natürlich die Landesregierung gemeint ist, in der die Grünen seit über einem Jahr sitzen. Erwähnt wird nur die rot-rote Vorgängerregierung …

Wenn man die Rückzahlung und die Klage tatsächlich unterstützt, wäre es jedoch das Mindeste, Mittel für die Rückzahlung bereitzustellen. Doch auch das haben die Grünen am 16.12.2020 abgelehnt und damit zum wiederholten Mal das Gegenteil von dem getan, was sie in der Öffentlichkeit verkünden.

Zum Redebeitrag von Matthias Stefke (Ab 35:25)

Zum Haushaltsantrag Rückmeldegebühren

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