Christine Wernicke zum Antrag „Kriterienkatalog für Photovoltaik-Flächen“ von BVB/FW vom 12.11.2020

12. Nov 2020

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):

Meine Damen und Herren, das Beste kommt zum Schluss! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das EEG erteilt den Betreibern von Photovoltaikanlagen zahlreiche Auflagen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. Die Aufstellung solcher Anlagen auf umgewandeltem Ackerland ist beispielsweise seit dem Jahr 2010 ein Ausschlusskriterium, es sei denn, die Flächen liegen längs von Eisenbahnlinien oder Autobahnen. Auf diese Weise versuchte man, über die Förderbedingungen des EEG auch die Bebauungsplanung zu steuern.

Inzwischen sind allerdings die Kosten für Photovoltaikanlagen erheblich gefallen; da sie nun keine EEG-Förderung mehr benötigen, hat das EEG seine Steuerungswirkung verloren. Das führt teilweise zu einem unerwünschten Wildwuchs. Die Kommunen stehen wegen der hohen Nachfrage nach Photovoltaikflächen unter Druck und haben oft keine klaren Kriterien und Vorstellungen, nach denen sie im Genehmigungsverfahren potenzielle Standorte bewerten oder verschiedene Optionen gegeneinander abwägen können.

So passiert es, dass Photovoltaikanlagen bis direkt an Wohngebiete, Seeufer oder Naturschutzgebiete herangebaut werden. Die Errichtung von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen wurde in der Uckermark unlängst lebhaft diskutiert, denn es liegen Anträge und Anfragen für knapp 1 700 ha vor. Allein im uckermärkischen Biesenbrow sollten Anlagen auf 87 ha am Dorfrand errichtet werden; das ist eine Fläche von etwa 80 Fußballfeldern. Der Investor sitzt im Oderbruch. Die Biesenbrower kritisieren, dass landwirtschaftliche Flächen mit Ackerzahlen von 30 bis 50 zweckentfremdet werden und die sensible Landschaft technisch überprägt wird.

Dass der Investor die landwirtschaftliche Fläche nicht aufgeben, sondern für die Milchschafhaltung eines ortsansässigen Landwirts und für Imkerei umnutzen möchte, überzeugte wenige. Die Auffassungen der Kommunalvertreter vor Ort hierzu lauten:

„Sollen die Probleme, die wir mit Windkraft haben, nun auch auf Photovoltaik verlagert werden?“

„Wir sind wieder die Reparaturbrigade und baden als kleines Kommunalparlament schlecht gemachte Gesetze aus, die für Bürgerfrust sorgen.“

Nach heftigen Debatten im Kreistag Uckermark und im Planungsausschuss – einen Dank an die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER des Kreises Uckermark und unsere Regionalräte! – hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim eine aktualisierte Handreichung für die Kommunen entwickelt. Es handelt sich dabei um eine Entscheidungshilfe, die den Kommunen mit objektiven, nachvollziehbaren Kriterien helfen soll, potenzielle Standorte zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Der Kriterienkatalog hilft auch Investoren, gezielt geeignete Flächen, für die Kommunen voraussichtlich eine Genehmigung erteilen würden, zu finden. Er macht es also allen Beteiligten einfacher und führt – auch für die Anwohner – zu besseren und nachvollziehbaren Entscheidungen.

Auch Landwirte fordern, den Bau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen stärker einzuschränken: Der Ausbau der Photovoltaik sei notwendig, jedoch sollte die notwendige Ausweitung der solaren Kapazitäten vorrangig auf Dächern sowie Siedlungs- und Konversionsflächen erfolgen und Acker- oder Grünland nur im Ausnahmefall in Anspruch genommen werden.

Als Bedingung für eine Genehmigung von Freiflächen-Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen formuliert zum Beispiel der Bauernbund, dass es sich um sehr ertragsschwache Böden unter 25 Bodenpunkten handeln müsse, kein Landwirtschaftsbetrieb in seiner Existenz gefährdet und das Landschaftsbild nicht nachhaltig beeinträchtigt werden dürfe. Anlagen über 75 ha werden kritisch gesehen, weil sie keine Akzeptanz in der ländlichen Bevölkerung hätten. Dagegen sollten kleinere Anlagen unter 25 ha in der Hand lokaler Akteure bevorzugt behandelt werden.

Manche Kommune hofft sicher auf Gewerbesteuereinnahmen aus Photovoltaikanlangen. Das hat aber schon bei der Windkraft nicht funktioniert, und ich habe keine große Hoffnung, dass die Kommunen an den Standorten der Photovoltaikanlagen Gewerbesteuer erhalten werden.

In der gegenwärtigen schwierigen Situation der Landwirtschaft können Freiflächen-Solaranlagen für den einzelnen Landwirt ökonomisch vorteilhaft sein. Aus berufsständischer und volkswirtschaftlicher Sicht sind Acker- oder Grünland allerdings viel zu wertvoll, als dass sie für eine Nutzung, die die heimische Lebensmittelerzeugung immer weiter verringert, verwendet werden sollten.

Für einen landesweit einheitlichen Grenzwert der Ackerzahl sind die Bodenverhältnisse allerdings regional zu unterschiedlich. Ihre konkrete Festlegung lehnen wir daher ab, zumal von Politik und Bevölkerung in die Arbeit kaum eines Berufsstands so sehr hineingeredet wird wie in das unternehmerische Wirken der Bauern. Die lokal aktiven Landwirte sollten daher zur Festlegung von lokalen Grenzwerten befragt werden.

Mit dem Antrag möchten wir die Landesregierung beauftragen, einen landesweiten Katalog mit einheitlichen Kriterien als Entscheidungshilfe für das kommunale Genehmigungsverfahren zur Ausweisung von Photovoltaikflächen zu erstellen. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung. – Vielen Dank

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