Philip Zeschmann zum Antrag „Eneuerbare-Energien-Gesetz-Novelle 2020“ von BVB/FW vom 11.11.2020

11. Nov 2020

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking

Rede von Philip Zeschmann in Textform:

Herr Abg. Dr. Zeschmann (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Wer von Ihnen hat in den letzten Jahren nachhaltig gehandelt und in eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach oder auf anderen Dachflächen investiert? – Immerhin, sehr gut; das finde ich vorbildlich. Herzlichen Glückwunsch dazu!

Haben Sie aber auch schon einmal über die Frage nachgedacht, was aus Ihrer Photovoltaikanlage wird, wenn nach 20 Jahren die EEG-Förderung ausläuft? Bald ist es ja so weit. Sie wollen mit Sicherheit Ihre Anlage danach weiterbetreiben, solange sie noch Strom produziert, und nicht abreißen. Dann müssen Sie aber wissen, dass die dafür vorgesehenen Regelungen jetzt wie folgt aussehen: Der am 23.09.2020 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des EEG enthält Regelungen zu „ausgeförderten“ Photovoltaikanlagen, die dazu führen, dass noch funktionierende Anlagen allein aufgrund unnötiger bürokratischer Hürden oder unverhältnismäßig hoher Zusatzkosten entweder abgebaut werden oder zumindest nicht mehr weiterbetrieben werden können – auch von Ihnen nicht mehr.

Insbesondere wird in dem Gesetzentwurf keine Auffanglösung für nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung herausfallende, sogenannte ausgeförderte Kleinanlagen geschaffen. So soll eine Eigenversorgung durch die Anlagen auf Ihrem Dach nur dann möglich sein, wenn die Anlage mit einem intelligenten Messsystem nach dem Messstellenbetriebsgesetz ausgestattet ist – und das, obwohl jeder Eigentümer eigentlich davon ausgeht, dass er seine Anlagen – in erster Linie zur Eigenversorgung – weiter nutzen kann.

Wie Sie sehen, sind das nicht gerade Regelungen, die einer weiteren Gestaltung der Energiewende dienlich sind. So werden vorhandene Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien nicht erhalten und vielfach getätigte Investitionen nicht optimal genutzt.

Können wir uns das leisten, wo doch alle Energieexperten sagen, dass der mit den erneuerbaren Energien erzeugte Strom niemals auch nur ansatzweise reichen wird, wenn alle Sektoren, über die wir auch im Rahmen der Wasserstoffstrategie gesprochen haben – Verkehr, Wärmeversorgung, Industrie -, mittel- bis langfristig auf Wasserstoff umgestellt werden sollen und damit viel mehr elektrische Energie erforderlich ist, als bisher und auch zukünftig mit erneuerbaren Energien erzeugt werden kann?

Da diese Verpflichtung zu intelligenten Messsystemen, die ich vorhin ansprach, vor dem Hintergrund des beschränkten Nutzens und der hohen Kosten für Klein- und Kleinstanlagen als unverhältnismäßig anzusehen ist, sollte sie erst ab einer installierten Leistung von 14 kW bestehen. Darüber hinaus sollten die Möglichkeiten zur umlagebefreiten Eigenversorgung, die sich jeder Eigentümer einer PV-Anlage vorstellt, wesentlich erweitert werden, indem die EEG-Umlage zumindest bei der Eigenversorgung aus der eigenen Stromerzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW ausnahmslos entfällt. Damit würden übrigens ganz nebenbei – und das scheint die Bundesregierung in dem Entwurf noch nicht so ganz hinbekommen zu haben – die Vorgaben der Neufassung der Erneuerbare-EnergienRichtlinie, RED II, der EU erfüllt.

Diese beiden letzten Punkte machen den Kern unseres Antrags aus, der somit eine vernünftige Lösung im Umgang mit und damit für einen weiteren Betrieb dieser ausgeförderten Klein- und Kleinstanlagen darstellt. Lassen Sie uns also eine solche Lösung mit gesundem Menschenverstand im Bundesrat gemeinsam auf den Weg bringen. – Danke schön.

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