Justiz: Rechtspfleger müssen Nachfolger aufbauen!

31. Okt 2020

Vorsorge erforderlich: In ca. 10 bis 15 Jahren wird es eine große Welle an Pensionierungen der 1991/1992 eingestellten Rechtspfleger geben

Rechtspfleger leisten den Bürgern des Landes Brandenburg täglich wertvolle Dienste, unter anderem in den Nachlassgerichten, Handelsregistern und Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte. Dies gilt es, durch kontinuierliche Ausbildung und Übernahme von jungen Rechtspflegern zu erhalten. Die Personalbedarfsplanung der Justiz (Pebb§y) berücksichtigt zwar Fehlzeiten wie Urlaub oder Krankheit, das jedoch nur als statistischen Mittelwert. Langfristige Vertretungen von Erkrankten, die Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern und der Wissenstransfer im sich anbahnenden Generationswechsel in der Justiz müssen Eingang in die konkrete Bedarfsplanung finden. Daher muss der Stellenplan samt Finanzierung angepasst werden. Andernfalls kommt es in ein paar Jahren zum gleichen Spiel wie jetzt schon bei Richtern und Polizisten: „Es konnte ja niemand ahnen, dass so viele in Rente gehen. Und so schnell können wir keine neuen Kräfte ausbilden …“

Wir haben daher eine Anhebung des Budgets um 585.000 Euro gefordert. Im Vergleich zum Gesamtbudget ein relativ kleiner Betrag, der uns aber in einigen Jahren große Probleme ersparen kann.

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