BVB / FREIE WÄHLER beantragt Abschaffung der Erschließungsbeiträge für Sandpisten

11. Aug 2020

BVB / FREIE WÄHLER hat für die kommende Landtagssitzung einen Gesetzesantrag zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für sog. Sandpisten eingereicht. So sieht die Vorlage vor, das Erschließungsbeitragsrecht von Bundesrecht in Landesrecht zu überführen und dort – analog zu den Straßenausbaubeiträgen – die Umlegbarkeit der Kosten auf die Anlieger zu streichen.

BVB / FREIE WÄHLER betrachtet auch sog. Sandpisten, Straßen an denen schon seit Jahrzehnten gewohnt wird, die aber nie ausgebaut wurden, als Güter der Allgemeinheit. Sie sind Teile staatlicher Daseinsvorsorge, die von jedermann genutzt werden können. Hierfür einzelne Anlieger bezahlen zu lassen, ist nicht gerecht. Die mitunter vier- bis fünfstelligen Beträge treffen häufig Familien und Rentner und belasten diese in unsozialer Weise.

Vielmehr ist es nötig, Straßen durch die Allgemeinheit zu finanzieren, um damit einen haushälterisch begründeten Druck zur Anwendung kosten- und ressourcenschonender Alternativen zu erzeugen.

Der Antrag steht am Ende einer Kaskade von mehreren Anträgen in den vergangenen Monaten, die von der Ermöglichung der Mitbestimmung über die rechtssichere Abgrenzung von Erschließung zu Ausbau bis hin zur Ermöglichung von Musterklagen reichte. BVB / FREIE WÄHLER geht davon aus, dass die übrigen Fraktionen zu ihrem Wort stehen, wonach für die sog. Sandpisten etwas getan werden muss. Auch im Rahmen der 30 Orte umfassenden Infotour der Landtagsfraktion wurde von zahlreichen Bürgern die dringende Notwendigkeit nach einer neuen Regelung betont.

Die finanziellen Auswirkungen für das Land sind dabei überschaubar. So wurden in den Jahren 2015 bis 2017 von den Brandenburger Gemeinden jährlich im Durchschnitt 14,4 Mio. Euro an Erschließungsbeiträgen festgesetzt (Bericht der Landesregierung vom 28.11.2018, Drs. 6/10024). Diese Beiträge wären bei einer Abschaffung der Erhebungsmöglichkeit vom Land an die Kommunen im Sinne des Konnexitätsprinzips zu erstatten. Die immer wieder behaupteten Zahlen von hunderten von Millionen Euro widersprechen der im Jahr 2018 erfolgten Datenerhebung und verkennen, dass durch den weiterhin verbleibenden gemeindlichen Kostenanteil bereits eine „natürliche“ (gemeinde-haushälterisch begründete) Hemmung zur grenzenlosen Erschließung aller Gemeindestraßen gegeben ist. Ebenso ist es völlig abwegig, dass etwa jede Nebenstraße, Stichstraße oder jeder Feldweg erschlossen wird.

Aufgrund der historisch gewachsenen Situation unbefestigter Wohnstraßen braucht es eine landesrechtliche Regelung, die zu Brandenburg passt. Die mitunter behaupteten, theoretischen Wertsteigerungen von Grundstücken werden der finanziellen Wirklichkeit der allermeisten nicht gerecht Daher braucht es eine sozial vernünftige Entlastung der Anwohner, die mit Grundsteuern, Straßenreinigungsgebühren, Anschlusskosten etc. bereits ihren Anteil an den öffentlichen Lasten tragen.

Der Gesetzesantrag sieht vor, dass die Kosten für Grundstückszufahrten sowie den Bau von Straßen für neu anzulegende Investorengebiete (z. B. Musterhaussiedlungen) erhalten bleiben. Nur jene Straßen, die schon vor der Wende als Wohnstraßen benutzt, aber nicht ausgebaut waren, sollen von Beiträgen befreit werden.

Lesen Sie hier den Gesetzesantrag.

Presseecho:

„Freie Wähler fordern Abschaffung von Erschließungsbeiträgen“ – Welt, 11.08.2020

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