BVB / FREIE WÄHLER bekommt Recht: Abwahl-Bürgerentscheide in Wusterwitz und Rosenau abgesagt

2. Jul 2020

BVB / FREIE WÄHLER hat mit seiner Beschwerde gegen die Bürgerentscheide über die Abwahl der Bürgermeister von Wusterwitz und Rosenau Recht bekommen. Während das Innenministerium bis zum Schluss jegliche Probleme im Amt abgestritten, im Innenausschuss Auskünfte verweigert und keinen Grund zum Einschreiten gesehen hatte, wendet sich nun das Blatt mit einem Paukenschlag.

Aufgrund eines „offenkundigen Mangel[s]“ mussten die Bürgerentscheide am 12.07. und 19.07. über die Abwahl der Bürgermeister Geue und Geelhaar abgesagt werden. Schon das Zustandekommen der Bürgerbegehren und das offenkundige parteiliche Wirken der Amtswahlleiterin wurde mehrfach durch BVB / FREIE WÄHLER kritisiert. Auch der vom Landrat bestellte Amtsdirektor der Kanzlei Dombert sah keinen Grund zum Eingreifen. Dies fällt ihnen nun auf die Füße. So stellt die Kommunalaufsicht des Landkreises fest, dass die Gestaltung der Wahlbenachrichtigungskarten einen „Verstoß gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl“ darstellt. Dies erweist sich als ein gravierendes Fehlversagen bei einem der wichtigsten Wahlrechtsgrundsätze in einer Demokratie.

BVB / FREIE WÄHLER fordert hierbei auch eine Untersuchung der Rolle des beauftragten Amtsdirektors der Kanzlei Dombert, Dominik Lück. Dieser wurde vor knapp 8 Monaten mit dem Argument bestellt, als hochdekorierter Jurist die Amtsgeschäfte führen zu müssen. Nicht nur, dass keine kostengünstigeren Alternativen wie etwa die Mitverwaltung durch andere Amtsdirektoren genutzt worden sind, unter seiner Leitung kommt es nun sogar zu einem der massivsten Wahlrechtsverstöße in der Geschichte Brandenburgs.

Alle Hinweise und Beschwerden von BVB / FREIE WÄHLER wurden bisher abgetan. Nun zeigt sich eine schwerwiegende Verletzung demokratischer Grundsätze – amtlich bestätigt. Daher wiederholen wir unsere bisherigen Forderungen aus dem Innenausschuss des Landtages: Überprüfung der Ausgaben des Amtes unter der abgewählten Amtsdirektorin und des beauftragten Amtsdirektors durch den Landesrechnungshof, Beendigung des teilweise von Amts wegen betriebenen Kesseltreibens gegen die frei gewählten Bürgermeister, Wiedereinstellung der Verwaltungsmitarbeiterin Bothe spätestens sobald der neu gewählte Amtsdirektor sein Amt antritt.

Presseecho:

„Peinlicher Fehltritt“ -MAZ, 02.07.2020

 

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