BVB / FREIE WÄHLER fordert ordnungsgemäße Verwendung von Ersatzzahlungen aus Windkraftprojekten

25. Mai 2020

Die BVB / FREIE WÄHLER Landtagsfraktion kritisiert, dass der größte Teil der Ersatzzahlungen für Windkraftprojekte in der Uckermark gar nicht zur Kompensation der Schäden in der Region eingesetzt wird.

Der Bau von Windkraftanlagen beeinträchtigt Biotope, Landschaft und Natur in weitem Umfeld. Um dies zu kompensieren, werden vom Bauherrn Ausgleichsmaßnahmen oder sogenannte Ersatzzahlungen an den Naturschutzfonds Brandenburg (NSF) verlangt. Die Mittel sollen dann eingesetzt werden, um in der Region Biotope und Landschaft zu erhalten und aufzuwerten und dabei auch Naherholungsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen.

Rund 5,2 Millionen Euro erhielt der NSF von 2017 bis 2019 für den ökologischen Ausgleich von Windkraft-Projekten in der Uckermark. Doch in der Uckermark angekommen ist von diesem Geld nicht einmal ein Fünftel. Gerade einmal 0,98 Mio. Euro wurden vom NSF in der Uckermark für Ausgleichsmaßnahmen ausgegeben. Davon wurden beispielsweise 0,65 Mio. Euro an Gemeinden, Vereine und Sonstige direkt in die Uckermark gezahlt. Das sind jedoch nur ca. 12,5 % der Gesamteinnahmen der Ausgleichs- und Ersatzzahlungen von 2017 bis 2019 aus den Windeignungsgebieten in der Uckermark.

Weitere Ausgaben umfassen beispielsweise Preisgelder für Filmfestivals, Herstellungs- und Herausgabekosten für das „Naturmagazin Berlin-Brandenburg“ und Kosten für die interaktive Anwendung „Authentic VR Natur“.

Selbst wenn man die unter Vorbehalt bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Mittel von knapp 390.000 Euro mitrechnet, bleiben über 3,8 Mio. Euro, die der NSF zwar für Schäden in der Uckermark einnahm, aber nicht dort ausgab. Von rund drei Viertel der vor Ort eingenommenen Ersatzzahlungen haben die Natur und die Einwohner der Uckermark also gar nichts.

Dabei sollten die Maßnahmen nicht nur im betroffenen Landkreis, sondern sogar gezielt in den von Windkraftanlagen betroffenen Gemeinden stattfinden. Hierzu aus den Leitlinien: „Der NaturSchutzFonds unterstützt besonders Projekte in Gemeinden, bei denen Ersatzzahlungen aus durch Windenergieanlagen verursachten Beeinträchtigungen vereinnahmt wurden.“

Da stellt sich die Frage: Wie unterstützt die Stiftung NaturSchutzFonds besonders Projekte in den Gemeinden im Nordosten der Uckermark, bei denen durch die verursachten Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen Ersatzzahlungen an die Stiftung erfolgten? In den letzten drei Jahren ist nichts in dieser Hinsicht passiert. Die Zahlungen kommen in den betroffenen Gemeinden gar nicht an und auch nur zu einem kleinen Teil in den betroffenen Landkreisen.

BVB / FREIE WÄHLER erwartet, dass Artikel 12 Absatz 4 der Landesverfassung geachtet wird. Denn die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen im ganzen Land kann nicht gewährleistet werden, wenn Ersatzzahlungen für Schäden in den ohnehin benachteiligten ländlichen Windkraft-Regionen gar nicht oder in anderen Regionen eingesetzt werden, die gar keine Schädigung hatten.

Lesen Sie hier die besorgniserregenden Antworten der Landesregierung.

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