Lückenhafte Düngeverordnung trotz massiver Proteste durchgewunken

18. Apr 2020

Mitten in der Corona-Pandemie und der Frühjahrsbestellung nutzt der Bundesrat die Gunst der Stunde und winkt die Düngeverordnung durch. Trotz massiver Bauernproteste in ganz Deutschland ignorieren die Mitglieder des Bundesrates, auch das Land Brandenburg, die berechtigten Forderungen der Landwirte.

In der Beschlussvorlage des Bundesrates Drucksache 98/20 bedauert der Bundesrat, dass die dem BMEL bereits seit Mitte des vorigen Jahres aus der Länderarbeitsgruppe bekannten und im Rahmen der Länderanhörung offiziell mitgeteilten umfangreichen Vorschläge der Länder zur Verbesserung der Vollzugstauglichkeit und Rechtssicherheit der seit 2017 bestehenden düngerechtlichen Regelungen sowie zur Beseitigung aktuell bestehender Rechtslücken und rechtlicher Unzulänglichkeiten nicht in dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung enthalten sind.

Die Novellierung der Düngeverordnung beruht auf der Annahme, dass der überwiegende Teil der Nitratbelastung in den deutschen Gewässern aus landwirtschaftlichen Quellen stammt – eine Annahme, die nicht wissenschaftlich belegt ist und ausschließlich auf Computerdaten des Umweltbundesamtes beruht. Es gibt auch in Brandenburg kein repräsentatives Messnetz, aus dem sämtliche Eintragspfade, die Herkunft und der Abfluss des Nitrats ersichtlich sind.

Sehenden Auges und im Bewusstsein, dass die zu beschließende Düngeverordnung nach wie vor die bestehenden Rechtslücken und rechtlichen Unzulänglichkeiten nicht beseitigt, stimmte auch das Land Brandenburg zu. Wie ein Trostpflaster wirkt die Verlängerung des Inkrafttretens nach dem 31.12.2020.

Mit Sorge nimmt der Bundesrat laut Drucksache 98/20 zur Kenntnis, dass binnen eines halben Jahres nach Inkrafttreten auch die Gebietskulissen auf Länderebene neu ausgewiesen sein müssen, um den Forderungen der EU-Kommission Genüge zu tun.

Inakzeptabel ist, dass nach Ablauf der Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung alle Grundwasserkörper pauschal als gefährdet gelten und mit den zusätzlichen Auflagen für die roten Gebiete überzogen werden sollen, wenn Bund und Länder die Verwaltungsvorschrift für die Kriterien der Gebietsabgrenzung nicht fertiggestellt und die Binnendifferenzierung nicht abgeschlossen haben.

Gerade jetzt und in den nächsten Wochen zeigt sich und wird sich zeigen, wie systemrelevant die Landwirtschaft ist. Die Landwirte würden sich nicht gegen die Beschränkung der Anwendung stickstoffhaltiger Düngemittel wenden, wenn die betreffenden Flächen korrekt ausgewiesen sind. Nur, wenn nachgewiesen worden ist, wo und wie der Grundwasserkörper chemisch über das zulässige Maß belastet ist und feststeht, dass die Ursache dafür in der Bewirtschaftung durch den Landwirt liegt, sollten landwirtschaftliche Nutzflächen als „belastete Gebiete“ ausgewiesen werden.

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