Christine Wernicke zum Antrag der Koalition (SPD, CDU, Grüne) „Volksinitiativen zum Insektenschutz“ vom 26.02.20

26. Feb 2020

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Frau Abg. Wernicke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“ versteht den Insektenschutz als gemeinsame Aufgabe all derer, die die Maßnahmen zu Insektenschutz auch tatsächlich umsetzen können. „Gemeinsam“ bedeutet, dass alle Landnutzer – das sind nicht nur die Landwirte – daran mitwirken wollen, die Insekten zu schützen und die Kulturlandschaft zu bewahren.

Nicht nur die Nutzung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern auch der Rückgang von Lebensräumen durch Flächenversiegelungen wirkt sich besonders negativ auf die Artenvielfalt aus. Aber auch die Verkehrsinfrastruktur, künstliches Licht in den Dämmerungs- und Nachtstunden sowie geänderte Nutzungen von Grün- und Gartenflächen haben einen großen Einfluss auf das Insektensterben – und Milliarden Insekten sterben jährlich an den Windkraftanlagen in Brandenburg.

Jahrelang ergriff die Landesregierung keine  Maßnahmen, um die Insekten zu schützen. Die zulässige Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen – Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“ möchte durch die Einrichtung eines Kulturbeirates die verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft, der Politik und der Verwaltung an einen Tisch bringen, um den Insektenschutz gemeinsam voranzutreiben.

Das ist genau der richtige Weg: Fachliche Kompetenz sowie personelle und finanzielle Unterstützung müssen gewährleistet werden, um diese gesamtstaatliche Aufgabe zu erfüllen. Wissenschaftliche Begleitung, Schaffung von Fördermöglichkeiten sowie die Erarbeitung eines Maßnahmenpaketes zur Reduzierung des Flächenverlustes sind für den Schutz der Insekten unumgänglich. 19 Partner und Unterstützer haben sich bereits an der Volksinitiative beteiligt, darunter Verbände der Bauern, Imker, Schäfer, Jäger, Waldbesitzer und Fischer. Dieses breit gefächerte Bündnis muss besondere Beachtung finden.

Aber welche fachlichen Gründe gibt es eigentlich, diese zulässige Volksinitiative abzulehnen? Dazu äußert sich die Beschlussempfehlung nicht.

Was die Ursachen für den unbestreitbaren Rückgang der Artenvielfalt betrifft, existieren komplexe Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten. Deshalb ist die Zusammenarbeit in den unterschiedlichen Bereichen unumgänglich, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Auch die Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“, die nach der Einschätzung des Parlamentarischen Beratungsdienstes unzulässig wäre, beschäftigt sich mit dem Thema Insektenschutz und hat einen Entwurf für Gesetzesänderungen vorgelegt. Viele Forderungen in den beiden Volksinitiativen sind ähnlich. So sollen Blühflächen, Grünstreifen und Blühinseln entstehen, Biotopvernetzungen erfolgen, die Weidetierhaltung besonders gefördert und kommunale Grünanlagen insektenfreundlicher gestaltet und gepflegt werden.

Die Forderungen der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ gehen leider nur in eine Richtung, und zwar gegen die bisherige Landnutzung durch die Landwirte. Hier werden Verbote und Vorschriften sowie für die Landwirte eine Umstellung auf ökologischen Landbau gefordert. Beteiligt werden sollen Naturschutz- und Landnutzungsverbände sowie wissenschaftliche Institutionen. Was ist mit den Landnutzern – den Landwirten, den Imkern, den Schäfern, den Jägern, den Waldbesitzern und den Fischern? Wer soll auf den ökologischen Landbau umstellen, und an wen kann derjenige diese Produkte zu einem angemessenen Preis verkaufen? Dass man, verkleidet im Bienenkostüm, im Einkaufszentrum Lippenbekenntnisse sammelt, kann keine Basis fachlicher Kompetenz sein.

(Beifall BVB/FW)

Beide Volksinitiativen haben sich zwischenzeitlich auf eine Zusammenführung ihrer Forderungen geeinigt. Dazu soll ein moderierter Diskussionsprozess erfolgen. Dieser dialogorientierte Weg bietet auch die Möglichkeit, sich für den Erhalt Tausender Arbeitsplätze im ländlichen Raum einzusetzen; denn Brandenburg ist ein Flächenland, das im Wesentlichen landwirtschaftlich geprägt ist.

Bis der Diskussionsprozess zum Ende des ersten Halbjahres 2020 abgeschlossen ist, kann der Landtag schon etwas für die Artenvielfalt tun. So könnte er mit gutem Beispiel vorangehen und im Innenhof des Landtagsgebäudes die Grünflächen in einen Blühstreifen umwandeln. Das wäre mehr als ein Lippenbekenntnis. – Vielen Dank.

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